Am Montag, den 20.4.2026, durften Ricarda Tamme (Kind e.V.) und Julia Venzke (BeKD e.V.) im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages mit Abgeordneten aller Fraktionen des Petitionsausschusses zusammen, um über das Wahlrecht nach § 59 des Pflegeberufegesetzes zu beraten.
Vor dem Gebäude versammelte sich eine kleine Gruppe von UnterstützerInnen der Kinderkrankenpflege und machte auf die aktuellen Herausforderungen der Kinderkrankenpflege aufmerksam.
Im Rahmen der 60-minütige Anhörung erhielten die Petentinnen die Möglichkeit, ein Eingangsstatement zur Bedeutung des Wahlrechts und der Spezialisierung in der Kinderkrankenpflege einzubringen. Anschließend gab es zwei Fragerunden, in denen die Parteien in der Reihenfolge der jeweiligen Fraktionsstärke uns und der Bundesregierung Fragen zur Petition stellen konnte. Für die Bundesregierung wurde Tino Sorge (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministeriums für Gesundheit „ins Rennen geschickt“.
Viele Abgeordnete zeigten deutliches Interesse an unseren vorgetragenen Perspektiven und signalisierten Gesprächsbereitschaft für die weiteren politischen Prozesse.
Ein finales „Ergebnis“ ist bei einer Petitionsanhörung nicht vorgesehen, daher bleibt es spannend, wie die Diskussion um die Spezialisierung der Kinderkrankenpflege weiter geht.
Die vollständige Anhörung und die Pressemitteilung des Petitionsausschusses des Bundestages können hier ansehen werden:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw17-pa-petitionen-1165270
Einen ausführlichen Bericht ist in der kommenden Ausgabe der „Kinderkrankenschwester“ (Mai 2026) zu finden.




