Der BeKD e.V. begrüßt eine bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung und hält eine 2-jährige Ausbildungszeit mit einer Zugangsvoraussetzung von 10 Jahren Hauptschule, einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder vergleichbare Abschlüsse als sinnvoll und zielführend. Um die Fachlichkeit zu betonen, sollte die Berufsbezeichnung „Pflegefachassistentin, Pflegefachassistent“ lauten.
Stellungnahme zum Referentenentwurf Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegefachassistenz (Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – PflFAssAPrV) 23.11.2025
Der Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland (BeKD) e.V. begrüßt, dass sich der Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegefachassistenz an der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung der Pflegeausbildung (PflAPrV) orientiert, was eine...