Der BeKD e.V. begrüßt eine bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung und hält eine 2-jährige Ausbildungszeit mit einer Zugangsvoraussetzung von 10 Jahren Hauptschule, einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder vergleichbare Abschlüsse als sinnvoll und zielführend. Um die Fachlichkeit zu betonen, sollte die Berufsbezeichnung „Pflegefachassistentin, Pflegefachassistent“ lauten.
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz – PKG)
Der Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland (BeKD) e.V. begrüßt ausdrücklich die Bemühungen des BMG, die fachlichen Potenziale von Pflegefachpersonen mit einer Erweiterung ihres Aufgabenspektrum zu nutzen, die Kompetenzen von Pflegefachpersonen zielorientiert...