Meilensteine des Berufes und des Berufsverbandes Kinderkrankenpflege Deutschland (BeKD e.V.) von den Anfängen bis zur Gegenwart

 

1829 Erste Kinderabteilung in Deutschland wird an der Charité zu Berlin eröffnet.

1894 Die Kinderheilkunde wird ein eigenständiges medizinisches Lehrfach an der Humboldt-Universität zu Berlin. Der erste Lehrstuhlinhaber ist Otto Heubner.

1898 Arthur Schlossman eröffnet in Dresden ein Säuglingsheim für kranke Säuglinge und bildet als erster Säuglingspflegerinnen in Deutschland aus.

1917 Ein Ministerialerlass in Preußen sieht die staatliche Prüfung von Säuglingspflegerinnen vor.

1918 In Jena absolvieren die ersten vier Säuglings- und Kleinkinderpflegerinnen ihre Ausbildung und legen eine Prüfung ab. Die Ausbildung dauert 1 Jahr.

1923 Die staatliche Anerkennung der Ausbildung wird in den meisten Ländern des Deutschen Reiches durchgesetzt. Sie dauert 2 Jahre. Das erste Jahr qualifiziert zur Säuglings- und Kleinkinderpflegerin, das zweite Jahr zur Säuglings- und Kleinkinderkrankenpflegerin.

1927 Gründung des Reichsverbandes der Säuglings- und Kleinkinderschwestern durch Antonie Zerwer.

1930 Beschluss über die reichseinheitlichen Ausbildungen und staatlichen Prüfungen von  Säuglings- und Kleinkinderpflegerinnen ( für die Pflege in der Familie) als einjährige und Säuglings- und Kleinkinderschwestern (-krankenpflegerinnen) als zweijährige Ausbildung zur Pflege des gesunden und kranken Säuglings und Kleinkindes .

BRD:

1957 Das 1. Krankenpflegegesetz tritt in Kraft. Demnach dauert die Ausbildung 3 Jahre und beinhaltet 400 Stunden Theorie. Die Berufsbezeichnung „Säuglings- und Kleinkinderkrankenschwester“ wird durch „Kinderkrankenschwester“ ersetzt und staatlich geschützt.

1965 Das 2. Krankenpflegegesetz tritt in Kraft. Demnach beträgt die Ausbildung in der Theorie 1200 Stunden, verteilt auf 3 Jahre.

1980 Am 25. Februar erfolgt die Wahl zum Vorstand des Arbeitskreises der Kinderkrankenschwestern (AKK). Vorsitz: Christa Dietrich, Hannover; stellv. Vorsitz: Edda Behr, Hamburg; Schatzmeisterin: Astrid Severin, Hannover; Schriftführerin: Sigrid Keichel, St. Augustin; Beirat: Emmi Fischer, Gifhorn, Karin Heuwen, Oldenburg, und Marianne Kettermann, Celle.

1982 Eintragung des AKK e.V. in das Vereinsregister. Vorsitz: Christa Dietrich; stellv. Vorsitz: Eleonore Seinsche.

1985 Das 3. Krankenpflegegesetz tritt in Kraft. Demnach dauert die Ausbildung unverändert drei Jahre.
Der Anteil an Theorie wird auf 1600 Stunden erhöht.

DDR:
Seit der Gründung der DDR 1949 bestehen bis zur Wiedervereinigung 1990 eigene gesetzliche Regelungen für die staatliche Ausbildung in der Kinderkrankenpflege.

Von 1961 bis 1974 ist die Berufsbezeichnung „Säuglings- und Kinderkrankenschwester“ und die Ausbildung erfolgt durch eine dreijährige bzw. zweieinhalbjährige Lehrausbildung mit 1200 Stunden Theorie.

Ab 1974 absolvieren die Studentinnen der Kinderkrankenpflege ein dreijähriges praxisbezogenes Fachschulstudium mit 1975 Stunden Theorie. Die Berufsbezeichnung ist „Kinderkrankenschwester“.

Mit dem staatlichen Studienabschluss erhalten die Absolventinnen zugleich die staatliche Erlaubnis zur Ausübung des Berufes der Kinderkrankenschwester.

Ab 1991 tritt in den ostdeutschen Bundesländern infolge des Einigungsvertrages auch das 3. Krankenpflegegesetz der BRD in Kraft.

Die Studienabschlüsse der DDR haben Bestandsschutz und sind in den Ländern der EU ohne Reglementierung anerkannt. 

1991 Aus dem AKK e.V. entsteht der Berufsverband für Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger e.V. (BKK) mit rund 1000 Mitgliedern.

1994 Aufbau und Fortentwicklung von „Regionalen Arbeitskreisen“ innerhalb des Berufsverbandes.

Mit der Publikation „Bildungskonzept Kinderkrankenpflege“ leistet der BKK einen wichtigen Beitrag zur berufspolitischen Diskussion um die Neuordnung der Ausbildung in den Pflegeberufen. Er setzt sich damit zugleich für den weiteren Erhalt der eigenständigen Grundausbildung der Kinderkrankenpflege im Rahmen eines vierjährigen, integrativen Ausbildungskonzeptes und die Überführung in das staatliche Bildungssystem ein.

1998 Der BKK e.V. ist Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR), der Bundesarbeitsgemeinschaft der Pflegeorganisationen.

Der Berufsverband veröffentlicht 1998 ein maßgebliches Positionspapier zum Berufsbild und Arbeitsfeld mit dem Titel „Zielsetzungen und Kompetenzsicherung in der Kinderkrankenpflege“.

2000 Der BKK e.V. wird in „Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V.“(BeKD) umbenannt. Die Zahl der Mitglieder steigt auf rund 2800. Um die länderspezifische Berufspolitik u.a. in den Landespflegeräten mitzugestalten, werden Länderdelegierte benannt.

2003 Das 4. Krankenpflegegesetz in Deutschland wird verabschiedet. Das Gesetz regelt eine dreijährige integrative Grundausbildung und die Erhaltung spezifischer beruflicher Schwerpunkte in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und Gesundheits- und Krankenpflege.  Die eigenständigen Berufsbezeichnungen bleiben gesetzlich geschützt. Sie lauten seit Inkraftsetzung des Gesetzes im Jahre 2004: Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in bzw. Gesundheits- und Krankenpfleger /in.

2007 Die Mitgliedsverbände des DPR, darunter der BeKD, stimmen der Forderung nach einer grundlegenden Ausbildungsreform in den Pflegeberufen in Deutschland zu. Der konsentierte Beschluss beinhaltet die Beibehaltung der Spezialisierungen in den Pflegeberufen während der Grundausbildung durch ein Studium mit Schwerpunktbildung analog der Handlungsfelder in der Pflege. Dies sollte sich z. B. im Diploma Supplement des Bachelors in Nursing abbilden. Der Beschluss lautet: „Der DPR e.V. fordert eine Ausbildungsreform in der Pflege mit dem Ziel, die generalistische Ausbildung mit Schwerpunktbildung als Erstausbildung an Hochschulen zu etablieren. Eine solche Ausbildung bedeutet eine Berufsbezeichnung mit voller Anerkennung des Abschlusses im Sinne einer General Nurse nach der EU-Richtlinie. Es ist eine curriculare Ausgestaltung analog den unterschiedlichen Handlungsfeldern der Pflege innerhalb der Ausbildung zu ermöglichen. Dies kann sich zum Beispiel im „Diploma-Supplement“ des Bachelor of Science/Arts in Nursing abbilden.“

2009 Es wird in den Ländern mit der berufsbegleitenden Qualifizierung zur Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin nach einem vom BeKD gemeinsam mit der IG KiKra erarbeiteten Lehrplan begonnen.

Diese Qualifizierung ist nunmehr in Deutschland flächendeckend etabliert und erfolgt seit 2017 in allen Bundesländern.

2017 Das Pflegeberufereformgesetz wird verabschiedet.
Das Pflegeberufegesetz (PflBG) tritt 2020 in Kraft und beinhaltet im Kern eine allgemeine (generalistische) berufliche Pflegeausbildung mit fünf gleichwertigen Vertiefungseinsätzen während der praktischen Ausbildung. Durch ein in diesem Gesetz verbrieftes Wahlrecht können Auszubildende mit entsprechenden Vertiefungseinsatz  im letzten Ausbildungsdrittel weiterhin die speziellen Berufsabschlüsse in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege bzw. Altenpflege erwerben.

Seit dem 01.01.2020 können während der Grundausbildung folgende Berufsabschlüsse erworben werden:

– Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in

– Altenpfleger*in
– Pflegefachfrau / Pflegefachmann mit Vertiefungseinsatz „Pädiatrische Versorgung“
– Pflegefachfrau / Pflegefachmann mit Vertiefungseinsatz „ Stationäre Akutpflege“
– Pflegefachfrau / Pflegefachmann mit Vertiefungseinsatz „ Ambulante Akut bzw.
Langzeitpflege“
– Pflegefachfrau / Pflegefachmann mit Vertiefungseinsatz „ Stationäre Langzeitpflege“
– Pflegefachfrau / Pflegefachmann mit Vertiefungseinsatz „ Psychiatrische Pflege“

Daneben besteht die Möglichkeit der hochschulischen Ausbildung mit primär qualifizierenden Studiengängen in der Pflege.

Eine Evaluation der Festlegungen im Pflegeberufegesetz zum Wahlrecht in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und Altenpflege soll 2025 erfolgen.

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