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Petition zum Erhalt des Wahlrechts – es geht weiter!

15. April 2026 | News

Pressemitteilung des Bundestages!

hib – heute im Bundestag Nr. 293, 14.4.2026

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss tagt am Montag, 20. April 2026, öffentlich. Während der um 12 Uhr beginnenden Sitzung im Saal 4.900 des Paul-Löbe Hauses wird eine Petition beraten, mit der der Beibehalt der Möglichkeit einer Spezialisierung und somit des gesonderten Abschlusses in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege im Rahmen der generalistischen Pflegeausbildung gefordert wird.

„Kinder sind unsere Zukunft“, schreibt die Petentin Pauline Marie Hense in ihrer öffentlichen Eingabe (ID 185291), die knapp 61.000 Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden hat. Während sich der Pflegenotstand immer weiter verschärfe und darüber diskutiert werde, wie man dem Personalmangel entgegenwirken kann, wird aus ihrer Sicht eine wichtige Gruppe schlichtweg vergessen: die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Bereits jetzt seien in der stationären Kinder- und Jugendmedizin mehr als 6.500 Stellen unbesetzt, schreibt die Petentin.

Die generalistische Ausbildung verfolge unter anderem das Ziel, Pflegeberufe attraktiver zu machen und befähige, „zumindest formal“, zur Pflege aller Altersstufen, heißt es in der Vorlage weiter. Während nun alle, die die generalistische Ausbildung absolvieren, mindestens 400 Stunden in der stationären Langzeitpflege und 400 Stunden in der ambulanten Pflege leisten müssten, liege die Pflichtanforderung an die pädiatrische Versorgung bei lediglich 60 bis 120 Stunden, kritisiert Hense.

Obwohl Pflegeschulen, die die pädiatrische Vertiefung anbieten, gesetzlich dazu verpflichtet seien, das Wahlrecht zur Spezialisierung anzubieten, gebe es nur wenige Möglichkeiten, den Abschluss zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin wirklich erwerben zu können. Begründet werde dies vor allem aufgrund des hohen organisatorischen Aufwandes für die Pflegeschulen. Die Petentin fordert, dass innerhalb der Pflegeausbildung das Wahlrecht nach Paragraf 59 Pflegeberufegesetz zur Ausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger im letzten Ausbildungsjahr erhalten bleibt.

Im Verlauf der öffentlichen Sitzung erhält die Petentin die Möglichkeit, ihr Anliegen nochmals kurz darzustellen, um dann konkrete Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten. An der Sitzung nehmen auch Mitglieder der Bundesregierung teil, die von den Abgeordneten zu den Themen befragt werden können. Ein abschließendes Votum wird der Ausschuss in einer seiner späteren Sitzungen fällen.

Interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer sowie Medienvertreterinnen und Medienvertreter können sich unter Angabe von Namen und Geburtsdatum spätestens bis zum 17. April 2026, 12.00 Uhr, beim Sekretariat des Petitionsausschusses, vorzimmer.peta@bundestag.de, anmelden.

Die Anhörung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Sie steht anschließend in der Mediathek zum Abruf bereit.

Die Petition im Petitionsportal des Bundestages: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2025/_08/_18/Petition_185291.$$$.a.u.html

 

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