Voraussetzung für eine APN-Masterstudium mit einer Spezialisierung für Pädiatrie sind erworbene Grundkompetenzen, die auf einer Mindeststundenzahl von 640 Stunden Theorie (anlog der Rahmenlehrpläne der Fachkommission) mit pädiatrischen Inhalten (PflAPrV, Anlage 3 und Anlage 5) und 1260 Stunden Praxis in der Pädiatrie basieren. Kompetenzen und Berufszulassung sind durch PflBG 2019 und pflegebezogenes Studium oder durch das grundständige Pflegestudium nach PflBG 2019 auf Bachelorniveau zu erwerben.
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz – PKG)
Der Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland (BeKD) e.V. begrüßt ausdrücklich die Bemühungen des BMG, die fachlichen Potenziale von Pflegefachpersonen mit einer Erweiterung ihres Aufgabenspektrum zu nutzen, die Kompetenzen von Pflegefachpersonen zielorientiert...