Voraussetzung für eine APN-Masterstudium mit einer Spezialisierung für Pädiatrie sind erworbene Grundkompetenzen, die auf einer Mindeststundenzahl von 640 Stunden Theorie (anlog der Rahmenlehrpläne der Fachkommission) mit pädiatrischen Inhalten (PflAPrV, Anlage 3 und Anlage 5) und 1260 Stunden Praxis in der Pädiatrie basieren. Kompetenzen und Berufszulassung sind durch PflBG 2019 und pflegebezogenes Studium oder durch das grundständige Pflegestudium nach PflBG 2019 auf Bachelorniveau zu erwerben.
Stellungnahme zum Referentenentwurf Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegefachassistenz (Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – PflFAssAPrV) 23.11.2025
Der Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland (BeKD) e.V. begrüßt, dass sich der Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegefachassistenz an der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung der Pflegeausbildung (PflAPrV) orientiert, was eine...