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Ausbildung

Ausbildung in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege

Die Ausbildung der Pflegeberufe ist nach dem Pflegeberufegesetz 2017 (PflBG) und nach der Pflegeberufeausbildungs- und Prüfungsverordnung 2018 (PflAPrV) geregelt. PflGB und PflAPrV traten 01.01.2020 in Kraft. Prinzipiell ist die Pflegeausbildung generalistisch ausgerichtet.

Aktuell können in Deutschland folgende Berufsabschlüsse nach dem PflBG erworben werden:

  • Pflegefachfrau, Pflegefachmann, Pflegeperson
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
  • Altenpflegerin, Altenpfleger

Die Berufsabschlüsse für die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und für die Altenpflege können gewählt werden, wenn im Ausbildungsvertrag ein Vertiefungseinsatz in der Pädiatrie oder in der Altenpflege vereinbart ist und für das 3. Ausbildungsjahr der Berufsabschluss für die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege gewählt wird. (PflBG Teil 5, §58; § 59; 60) (Abb: 1).

Ausbildungsangebote für den Berufsabschluss „Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder den Berufsabschluss „Pflegefachperson mit Vertiefung Pädiatrie“, sind bei „Echt Kinderkrankenpflege“ zu finden.

Anschlussqualifizierung für Pflegefachkräfte der generalistischen Ausbildung

Aktuell sind viele Träger von Kinderkliniken dazu übergegangen, generalistisch ausgebildeten Pflegefachpersonen, die in Kinderkliniken arbeiten möchte, besondere Bildungsangebote zum Berufseinstieg zu machen. Hierfür stellt der BeKD ein Curriculum für die Anschlussqualifizierung von Pflegefachpersonen kostenfrei zur Verfügung.

Curriculum für die Anschlussqualifizierung von Pflegefachpersonen

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