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Über Uns
Gemeinsam schaffen wir Großes für Kleine

Der Verband
Auf politischer und auf fachlicher Ebene sichert der BeKD e.V. die Qualität in der pflegerischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen und entwickelt sie weiter.
Der BeKD e.V. orientiert seine Arbeit an den Erfordernissen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien. Eltern bedürfen der Unterstützungs- und Beratungsleistungen bei der Pflege gesunder, kranker sowie Kinder und Jugendlicher mit besonderen Bedürfnissen. Der BeKD e.V. sorgt für die Sicherstellung des Berufes Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in und fördert die Expertise der GKiKP.
Der BeKD arbeitet zusammen mit ...
Ministerien, politischen Gremien, Ausschüssen im Bildungs-, Sozial- und Gesundheitswesen
dem Deutschen Pflegerat (DPR)
der Deutschen Liga für das Kind
Der BeKD wirkt mit
fachlich …
- im Einsatz für den Beruf und dessen Weiterentwicklung
- mit Konzepten und Angeboten für alle Handlungsfelder im klinischen und außerklinischen Bereich
- mit Konzepten für die Fort- und Weiterbildungen
für die Familiengesundheit und die Elternkompetenz - für verantwortliches und fürsorgliches Handeln in der GKiKP
- für gesunde und kranke Kinder und Jugendliche, für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen, für deren Bezugspersonen
- für die Weiterentwicklung professioneller Standards
- sektorübergreifend und an den Schnittstellen zwischen professioneller Pflege und Laienpflege
- in den Frühen Hilfen und in der Schulgesundheitspflege
und politisch
- für die Sicherstellung der beruflichen Erstqualifikation als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in und entsprechender Weiterqualifizierung
- dem Fachkräftemangel in der GKiKP entgegen
- im Kinderschutz und in der Prävention
- als Ansprechpartner für Ministerien und Verbände auf Bundes- und Landesebene
- in der Mitwirkungs- und Selbstverwaltungskompetenz der GKiKP
- auf die Gesundheits- und Sozialpolitik
- auf die Gesetzgebung
- für jede/n Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in in klinischen und außerklinischen Arbeitsbereichen
- für die Akademisierung der Pflege
Meilensteine
Pionierzeit (1829–1930)
1829
Erste Kinderabteilung in Deutschland wird an der Charité zu Berlin eröffnet.
1894
Die Kinderheilkunde wird ein eigenständiges medizinisches Lehrfach an der Humboldt-Universität zu Berlin. Der erste Lehrstuhlinhaber ist Otto Heubner.
1898
Arthur Schlossman eröffnet in Dresden ein Säuglingsheim für kranke Säuglinge und bildet als erster Säuglingspflegerinnen in Deutschland aus.
1917
Ein Ministerialerlass in Preußen sieht die staatliche Prüfung von Säuglingspflegerinnen vor.
1918
In Jena absolvieren die ersten vier Säuglings- und Kleinkinderpflegerinnen ihre Ausbildung und legen eine Prüfung ab. Die Ausbildung dauert 1 Jahr.
1923
Die staatliche Anerkennung der Ausbildung wird in den meisten Ländern des Deutschen Reiches durchgesetzt. Sie dauert 2 Jahre. Das erste Jahr qualifiziert zur Säuglings- und Kleinkinderpflegerin, das zweite Jahr zur Säuglings- und Kleinkinderkrankenpflegerin.
1927
Gründung des Reichsverbandes der Säuglings- und Kleinkinderschwestern durch Antonie Zerwer.
1930
Beschluss über die reichseinheitlichen Ausbildungen und staatlichen Prüfungen von Säuglings- und Kleinkinderpflegerinnen ( für die Pflege in der Familie) als einjährige und Säuglings- und Kleinkinderschwestern (-krankenpflegerinnen) als zweijährige Ausbildung zur Pflege des gesunden und kranken Säuglings und Kleinkindes .
Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland
1957
Das 1. Krankenpflegegesetz tritt in Kraft. Demnach dauert die Ausbildung 3 Jahre und beinhaltet 400 Stunden Theorie. Die Berufsbezeichnung „Säuglings- und Kleinkinderkrankenschwester“ wird durch „Kinderkrankenschwester“ ersetzt und staatlich geschützt.
1965
Das 2. Krankenpflegegesetz tritt in Kraft. Demnach beträgt die Ausbildung in der Theorie 1200 Stunden, verteilt auf 3 Jahre.
1980
Am 25. Februar erfolgt die Wahl zum Vorstand des Arbeitskreises der Kinderkrankenschwestern (AKK). Vorsitz: Christa Dietrich, Hannover; stellv. Vorsitz: Edda Behr, Hamburg; Schatzmeisterin: Astrid Severin, Hannover; Schriftführerin: Sigrid Keichel, St. Augustin; Beirat: Emmi Fischer, Gifhorn, Karin Heuwen, Oldenburg, und Marianne Kettermann, Celle.
1982
Eintragung des AKK e.V. in das Vereinsregister. Vorsitz: Christa Dietrich; stellv. Vorsitz: Eleonore Seinsche.
1985
Das 3. Krankenpflegegesetz tritt in Kraft. Demnach dauert die Ausbildung unverändert drei Jahre. Der Anteil an Theorie wird auf 1600 Stunden erhöht.
Entwicklungen in der DDR
1949
Seit der Gründung der DDR 1949 bestehen bis zur Wiedervereinigung 1990 eigene gesetzliche Regelungen für die staatliche Ausbildung in der Kinderkrankenpflege.
1961 bis 1974
Von 1961 bis 1974 ist die Berufsbezeichnung „Säuglings- und Kinderkrankenschwester“ und die Ausbildung erfolgt durch eine dreijährige bzw. zweieinhalbjährige Lehrausbildung mit 1200 Stunden Theorie.
Ab 1974
Ab 1974 absolvieren die Studentinnen der Kinderkrankenpflege ein dreijähriges praxisbezogenes Fachschulstudium mit 1975 Stunden Theorie. Die Berufsbezeichnung ist „Kinderkrankenschwester“.
Mit dem staatlichen Studienabschluss erhalten die Absolventinnen zugleich die staatliche Erlaubnis zur Ausübung des Berufes der Kinderkrankenschwester.
Ab 1991
Ab 1991 tritt in den ostdeutschen Bundesländern infolge des Einigungsvertrages auch das 3. Krankenpflegegesetz der BRD in Kraft.
Die Studienabschlüsse der DDR haben Bestandsschutz und sind in den Ländern der EU ohne Reglementierung anerkannt.
1991
Aus dem AKK e.V. entsteht der Berufsverband für Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger e.V. (BKK) mit rund 1000 Mitgliedern.
1994
Aufbau und Fortentwicklung von „Regionalen Arbeitskreisen“ innerhalb des Berufsverbandes.
Mit der Publikation „Bildungskonzept Kinderkrankenpflege“ leistet der BKK einen wichtigen Beitrag zur berufspolitischen Diskussion um die Neuordnung der Ausbildung in den Pflegeberufen. Er setzt sich damit zugleich für den weiteren Erhalt der eigenständigen Grundausbildung der Kinderkrankenpflege im Rahmen eines vierjährigen, integrativen Ausbildungskonzeptes und die Überführung in das staatliche Bildungssystem ein.
1998
Der BKK e.V. ist Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR), der Bundesarbeitsgemeinschaft der Pflegeorganisationen.
Der Berufsverband veröffentlicht 1998 ein maßgebliches Positionspapier zum Berufsbild und Arbeitsfeld mit dem Titel „Zielsetzungen und Kompetenzsicherung in der Kinderkrankenpflege“.
2000
Der BKK e.V. wird in „Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V.“(BeKD) umbenannt. Die Zahl der Mitglieder steigt auf rund 2800. Um die länderspezifische Berufspolitik u.a. in den Landespflegeräten mitzugestalten, werden Länderdelegierte benannt.
2003
Das 4. Krankenpflegegesetz in Deutschland wird verabschiedet. Das Gesetz regelt eine dreijährige integrative Grundausbildung und die Erhaltung spezifischer beruflicher Schwerpunkte in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und Gesundheits- und Krankenpflege. Die eigenständigen Berufsbezeichnungen bleiben gesetzlich geschützt. Sie lauten seit Inkraftsetzung des Gesetzes im Jahre 2004: Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in bzw. Gesundheits- und Krankenpfleger /in.
2007
Die Mitgliedsverbände des DPR, darunter der BeKD, stimmen der Forderung nach einer grundlegenden Ausbildungsreform in den Pflegeberufen in Deutschland zu. Der konsentierte Beschluss beinhaltet die Beibehaltung der Spezialisierungen in den Pflegeberufen während der Grundausbildung durch ein Studium mit Schwerpunktbildung analog der Handlungsfelder in der Pflege. Dies sollte sich z. B. im Diploma Supplement des Bachelors in Nursing abbilden. Der Beschluss lautet: „Der DPR e.V. fordert eine Ausbildungsreform in der Pflege mit dem Ziel, die generalistische Ausbildung mit Schwerpunktbildung als Erstausbildung an Hochschulen zu etablieren. Eine solche Ausbildung bedeutet eine Berufsbezeichnung mit voller Anerkennung des Abschlusses im Sinne einer General Nurse nach der EU-Richtlinie. Es ist eine curriculare Ausgestaltung analog den unterschiedlichen Handlungsfeldern der Pflege innerhalb der Ausbildung zu ermöglichen. Dies kann sich zum Beispiel im „Diploma-Supplement“ des Bachelor of Science/Arts in Nursing abbilden.“
2009
Es wird in den Ländern mit der berufsbegleitenden Qualifizierung zur Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin nach einem vom BeKD gemeinsam mit der IG KiKra erarbeiteten Lehrplan begonnen.
Diese Qualifizierung ist nunmehr in Deutschland flächendeckend etabliert und erfolgt seit 2017 in allen Bundesländern.
2017
Das Pflegeberufereformgesetz wird verabschiedet.
Das Pflegeberufegesetz (PflBG) tritt 2020 in Kraft und beinhaltet im Kern eine allgemeine (generalistische) berufliche Pflegeausbildung mit fünf gleichwertigen Vertiefungseinsätzen während der praktischen Ausbildung. Durch ein in diesem Gesetz verbrieftes Wahlrecht können Auszubildende mit entsprechenden Vertiefungseinsatz im letzten Ausbildungsdrittel weiterhin die speziellen Berufsabschlüsse in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege bzw. Altenpflege erwerben.
Seit 2020
Seit dem 01.01.2020 können während der Grundausbildung folgende Berufsabschlüsse erworben werden:
– Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in
– Altenpfleger*in
– Pflegefachfrau / Pflegefachmann mit Vertiefungseinsatz „Pädiatrische Versorgung“
– Pflegefachfrau / Pflegefachmann mit Vertiefungseinsatz „ Stationäre Akutpflege“
– Pflegefachfrau / Pflegefachmann mit Vertiefungseinsatz „ Ambulante Akut bzw.
Langzeitpflege“
– Pflegefachfrau / Pflegefachmann mit Vertiefungseinsatz „ Stationäre Langzeitpflege“
– Pflegefachfrau / Pflegefachmann mit Vertiefungseinsatz „ Psychiatrische Pflege“
Daneben besteht die Möglichkeit der hochschulischen Ausbildung mit primär qualifizierenden Studiengängen in der Pflege.
Eine Evaluation der Festlegungen im Pflegeberufegesetz zum Wahlrecht in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und Altenpflege soll 2025 erfolgen.
Antonie Zerwer Medaille
Der BeKD verleiht seit 1994 die Antonie Zerwer- Ehrenmedaille als Anerkennung für besonderes Engagement in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.
Antonie Zerwer (1873–1956) war eine Wegbereiterin der modernen Kinder- und Säuglingspflege. Die ausgebildete Säuglingsschwester wirkte von 1909 bis 1938 als Oberschwester und Oberin im Kaiserin Victoria Haus in Charlottenburg.1912 veröffentlichte sie ihre Säuglingspflegefibel, die in acht Sprachen übersetzt wurde.
Zusammen mit der Oberin Albrecht gründete Zerwer 1927 den “Reichsverband für Säuglings- und Kleinkinderschwestern”, der 1934 durch das NS-Regime aufgelöst wurde.
Als erste ihrer Berufsgruppe analysierte und systematisierte sie die Säuglings- und Kinderpflege, nicht nur im stationären, sondern auch im häuslichen Bereich. Unter anderem ist die Einführung von Mutter-Kind-Abteilen in den Zügen der Deutschen Reichsbahn auf Zerwer zurückzuführen.
Ihr Ehrengrab befindet sich auf dem Luisenfriedhof II in Berlin.
Quelle: Berlingeschichte.de: https://berlingeschichte.de/personen/z/zerwer_antonie.htm, 25.07.2025.
Preisträger/innen der Antonie Zerwer-Ehrenmedaille
1994 in Hannover: verliehen an Mechthild Olbricht und Elisabeth Oltrogge
1996 in Lübeck: verliehen an Erika Elendt
1997 in Wien: verliehen an Prof. Dr. Kosenow
1998 in Dresden: verliehen an Christa Dietrich
2000 in Stuttgart: verliehen an Christine Grotensohn
2003 in Bonn: verliehen an Irmgard Koba
2005 in Bremen: verliehen an Dr. Lenny Maietta und Dr. Frank Hatch
2006 in Mainz: verliehen an Gaby Letzing
2007 in Nürnberg: verliehen an Elisabeth Beikirch
2008 in München: verliehen an Marie-Luise Müller
2009 in Stuttgart: verliehen an Margret Goller
2010 in Potsdam: verliehen an Hedwig Wegmann
2011 in Bielefeld: verliehen an Christa Röder
2011 in München: verliehen an Maria Walter
2012 in Hamburg: verliehen an Dr. Elisabeth Holoch
2013 in Düsseldorf: verliehen an Birgit Pätzmann-Sietas
2014 in Leipzig: verliehen an Maria Lüdeke
2015 in München: verliehen an Marlene Rupprecht
2017 in Köln: verliehen an Martina Gießen-Scheidel
2019 in Hannover: verliehen an Frauke Leupold
Vorstand
Der Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. vertritt die berufspolitischen Interessen speziell der Pflegenden in der Kinderkrankenpflege, national, regional und lokal. Hier finden Sie eine vollständige Liste mit den jeweiligen für Sie zuständigen Ansprechpartnerinnen.

Bettina Beyer-Lichtblau
Vorsitzende

Brigitte Hauff

Regina Sugint

Doris Kinttof

Birgit Pätzmann-Sietas

Carmen Schultz

Julia Venzke

Regina Rogge
Sekretärin
Gemeinsam stark für Kinder
Werden Sie Mitglied im BeKD und gestalten Sie die Zukunft der Kinderkrankenpflege aktiv mit.